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Betrifft: Umschichtung von Juden – Durchführung der Transporte.

I. Vorbereitungen:

Die genaue namentliche Erfassung der mittellosen Juden deutscher, polnischer und tschechischer Staatsangehörigkeit, sowie staatenloser Juden, ist rechtzeitig durchzuführen.

Die jüdische Gemeinde hat unverzüglich nach der behördlichen Aufforderung dafür zu sorgen, daß die Transporte in der vorgeschriebenen Stärke (1.000 Personen) zusammengestellt und gemäß den Anordnungen vorbereitet werden.

Je Kopf können die abwandernden Juden (vorerst in der Regel männliche) bis 50 kg nichtsperrendes Gut (Kleider, Wäsche und Verpflegung) mitnehmen.

Mit Verpflegung haben sich die Juden für mindestens 8 Tage einzudecken. An gänzlich unbemittelte Juden haben die jüd. Gemeinden vor Abgang des Transportes Verpflegung auszugeben.

Vor Abgang des Transportes sind durch die jüd. Gemeinden, die bei den Zentralstellen für jüdische Auswanderung üblichen Personalfragebogen von jedem auswandernden [handschriftlich: eingeteilten] Juden sorgfältig ausfüllen zu lassen (2 Lichtbilder).

Alle im Besitz der abwandernden Juden befindlichen Personaldokumente (Paß, Kennkarte und sonstige Personalpapiere, sowie die Bezugsscheine) sind durch die jüd. Gemeinden einzuziehen und der zuständigen Behörde vorzulegen.

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Die Reichsmarkbeträge sind ebenfalls vorher einzuziehen, damit ihre Einwechslung in Zloty erfolgen kann.

Von jedem auswandernden abzutransportierenden Juden ist durch die jüd. Gemeinde eine Umlage nach folgendem Schlüssel einzuheben:

Bei Juden im Alter bis 17 Jahren, sowie bei gänzlich unbemittelten Juden kann von der Bezahlung der Umlage abgesehen werden.

Juden mit einem beweglichen, bezw. unbeweglichen Vermögen haben

bis zu RM 1.000.-- ........ RM 10.--,

mit einem beweglichen, bezw. unbeweglichen Vermögen

bis zu RM 5.000.-- ........ RM 50.—

als Umlage zu bezahlen.

Der Umlagebetrag ist von der jüd. Gemeinde der den Transport durchführenden Behörde zu übergeben.

II. Ausmusterung:

Die für den Transport von den jüd. Gemeinden eingeteilten Juden sind zweckmäßigerweise vor Abgang des Zuges in geeigneten, in der Nähe des Bahnhofs gelegenen, Sälen zu konzentrieren. Die Juden haben mit ihrem Gepäck zu erscheinen, da nach der Ausmusterung sofort mit der Einwaggonierung begonnen wird.

Vorerst werden Schwer-Kriegsbeschädigte und Arbeitsinvaliden (über 50%), sowie Schwerkranke vom Transport ausgeschieden. (Diesbezügliche Papiere sind mitzubringen).

Bei der Musterung sind für besondere Fälle arische Ärzte heranzuziehen.

Für Ordnungsmannschaften und Schreibkräfte ist zu sorgen.

III. Bahntechnische Vorbereitungen:

Über die zuständige Transportkommandantur sind rechtzeitig Personenwaggons III. Klasse mit einem Fassungsvermögen von

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1.000 Personen, 2 Personenwaggons II. Klasse für die Begleitmannschaft und 5-10 Güterwaggons für die mitgeführten Gepäckstücke anzufordern. (Zur Zeit können Personenwaggons eher angefordert werden, da Güterwaggons dringend für militärische Zwecke benötigt werden.) Der Transportkommandantur ist der Bestimmungsbahnhof anzugeben, damit die Fahrtstrecke des Zuges an allen Stationen weitergemeldet werden kann.

Dem Geheimen-Staatspolizei-Amt ist der Abgang eines Transportzuges rechtzeitig vorher zu melden, damit von dort aus das Oberkommando der Wehrmacht in Kenntnis gesetzt werden kann. Der Transportzug ist jeweils einen Tag vor der Abfahrt zum Abgangsbahnhof bereitstellen zu lassen.

Bei Eintreffen des Zuges Fassungsvermögen der einzelnen Waggons feststellen und die Nummerierung der Waggons durchführen.

Den Begleitmannschaften stehen 2 Waggons II. Klasse (ein Waggon an der Spitze und ein Waggon am Ende des Zuges) zur Verfügung.

Im 1. Waggon III. Klasse ist die jüd. Transportunterleitung und ein Teil der beigegebenen jüd. Ärzte unterzubringen. Die übrigen mitgegebenen Ärzte sind am Schluß des Tranportzuges einzureihen.

Für jeden Waggon ist durch die jüd. Gemeinde je ein Behälter mit Waschwasser und ein Behälter mit Tee, bezw. Kaffee, bereitzustellen. Das Handgepäck wird in die Waggons mitgenommen, Koffer, Kisten und Säcke sind in den Güterwaggons unterzubringen.

IV. Transportführer:

Für jeden Transportzug ist ein Transportführer zu bestimmen, dem mitzugeben ist:

1 Begleitbrief, Namensverzeichnisse über die sich im Transportzug befindlichen Juden, Inventarverzeichnisse über event.

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in den Güterwaggons mitgeführtes Material, 1 Aufstellung über die jüd. Transportunterleitung und über die jüd. Ärzte.

Bekanntgabe des Bestimmungsbahnhofes.

Die Waggons sind nach Waffen, Devisen und Schmucksachen zu untersuchen.

Begleitmannschaft:

Der Zug ist in der Regel durch Beamte der Staatspolizei oder Schutzpolizei begleiten zu lassen. Benötigt werden für jeden Transport 1 Führer und 24 Mann.

Als Ausrüstung hat die Begleitmannschaft Pistolen und Gewehre mit genügend Munition mitzuführen.

Nach dem Einwaggonieren übernimmt die Begleitmannschaft die Bewachung des Zuges.

Strohsäcke, Petroleum- bezw. Karbidlampen bereitstellen. Ausreichende Verpflegung für 5 Tage, event. Kochapparate mit Materialien zur Herstellung von heißen Getränken mitnehmen.

V. Jüdische Transportunterleitung:

Für jeden Transportzug ist eine jüdische Transportunterleitung zu stellen, die für Ordnung, Ruhe und Sauberkeit während der Fahrt verantwortlich ist. Sie setzt für jeden Waggon einen Ordner ein, der durch eine gelbe Armbinde zu kennzeichnen ist.

Zur jüd. Transportunterleitung sind jüd. Krankenbehandler, bezw. frühere jüd. Ärzte, abzustellen, die die für die ambulante Behandlung notwendigen Instrumente und Arzneimittel mitnehmen können.

Nach dem Einwaggonieren hat außer der jüd. Transportunterleitung und den jüd. Ärzten kein Jude mehr das Abteil zu verlassen.

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VI. Abschlussarbeiten:

Nach Abgang des Transportzuges hat die genaue karteimäßige Erfassung der abtransportierten Juden und eine Auswertung zu erfolgen.

Über die Kultusgemeinde sind die ausgefüllten polizeilichen Abmeldeformulare der abtransportierten Juden vorlegen zu lassen, die geschlossen weitergegeben werden.

In die Spalte „verzogen nach“ ist durch die jüd. Gemeinde das Wort „Transport“ zu stempeln.