1. Mit der Führung eines jeden Transportes wird ein Transportleiter von der Amtsdirektion der Israelitischen Kultusgemeinde Wien bestellt, dem so viel Waggonleiter unterstellt werden, als der Zug Personenwagen enthält; aus der Mitte der Waggonleiter wird einer mit der Vertretung des Transportleiters in dessen Verhinderungsfall betraut.

2. Der Transportleiter und die Waggonleiter haben sich 24 Stunden vor Abgang des Zuges in der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, Zimmer 8, einzufinden und dieses Merkblatt, sowie besondere Weisungen entgegenzunehmen.

3. Dem Transportleiter unterstehen auch die den Zug begleitenden Ärzte.

4. Jeder Transport umfasst rund 1000 Personen, welche auf die einzelnen Waggons (60-64 Personen pro Waggon) aufgeteilt werden.

Der Transportleiter bekommt 24 Stunden vor Abgang des Zuges die gesamte Liste der Teilnehmer, gegliedert nach einzelnen Waggons. Überdies erhält er eine Namenskartei aller Teilnehmer nach dem Alphabet geordnet. Jeder Waggonleiter bekommt eine Liste der Mitreisenden seines Wagens. Die einzelnen Teilnehmer erhalten 24 Stunden vor Zugsabgang von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien die Verständigung, zu welcher Stunde sie sich auf dem Bahnhofe (Aspangbhf) einzufinden und welche Waggons sie zu besteigen haben.

5. Der Transportleiter, die Waggonleiter und die zugeteilten Ärzte haben sich zwei Stunden vor Zugsabgang auf dem Bahnhof einzufinden; die Reiseteilnehmer eine Stunde vor Zugsabgang.

Jeder Waggonleiter verliest sofort nach Eintreffen der Mitreisenden die Namen der in dem unter seiner Leitung stehenden Waggon mitreisende Passagiere und überwacht deren Einsteigen und die Verstauung des Gepäcks.

Die Einteilung der Passagiere wird derart erfolgen, dass Ehepaare und Familienmitglieder zusammen reisen, wogegen alleinstehende Frauen und Mädchen möglichst in gesonderten Abteilen untergebracht werden.

Die Namen der fehlenden Reiseteilnehmer werden dem Transportleiter eine Viertelstunde vor der angekündigten Abfahrtszeit bekannt gegeben.

6. Jeder Reiseleiter ist berechtigt, Reisegepäck im Gesamtgewicht bis zu 50 kg mitzunehmen, doch darf es sich nicht um Sperrgüter handeln. Die Mitnahme von Gold, Juwelen usw. ist strengstens verboten. Hingegen darf jeder Reiseteilnehmer bis 300 RM in barem Gelde mitführen.